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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1435/19

Datum:
20.12.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1435/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1220.7B1435.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1735/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

 
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