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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1156/19

Datum:
04.10.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1156/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1004.7B1156.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 663/19
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der beim Verwaltungsgericht Münster anhängigen Klage 2 K 1384/19 gegen die Zurückstellungsbescheide der Antragsgegnerin vom 6.5.2019, berichtigt durch Schreiben vom 10.5.2019, wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 8.750 € festgesetzt.

 
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