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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 3098/17

Datum:
28.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 3098/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0128.7A3098.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 2379/16
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., die erstattungsfähig sind; die Beigeladene zu 2. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

 
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