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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 2721/17

Datum:
09.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 2721/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0109.7A2721.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 4697/16
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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