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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 269/18

Datum:
10.04.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 269/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0410.7A269.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 5447/15
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

 
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