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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 1150/18

Datum:
27.06.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 1150/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0627.7A1150.18.00
 
Nachinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 K 6675/15
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Zulassungsverfahren auf 11.250 Euro festgesetzt.

 
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