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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 800/19

Datum:
29.07.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 800/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0729.6B800.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 245/19
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Der Dienstherr kann bei der Ausschöpfung von dienstlichen Beurteilungen bestimmten Einzelmerkmalen ein besonderes und damit für die Auswahl ausschlaggebendes Gewicht beimessen. Das gilt auch dann, wenn die Beurteilungen der konkurrierenden Bewerber in den Einzelmerkmalen jeweils dieselbe Anzahl an gehobenen Bewertungen aufweisen, diese sich aber unterschiedlich auf die verschiedenen Merkmale verteilen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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