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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 767/19

Datum:
04.07.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 767/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0704.6B767.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 1547/18
Schlagworte:
Konkurrentenstreit Begründung des Gesamturteils dienstliche Beurteilung Kausalität Beurteilungsbeitrag Konkurrentenmitteilung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kreisamtsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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