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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 766/19

Datum:
25.07.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 766/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0725.6B766.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1031/19
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Hauptbrandmeisters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Dienstherrn aufzugeben, ihn zu Ausbildung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes zuzulassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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