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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 752/19

Datum:
30.09.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 752/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0930.6B752.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 516/19
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Justizvollzugshauptsekretärs in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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