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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 751/19

Datum:
10.09.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 751/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0910.6B751.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 298/19
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats gegen die Ablehnung seines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Versetzung an eine andere Schule.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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