Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 720/19

Datum:
23.10.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 720/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1023.6B720.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 759/19
Schlagworte:
Stellenbesetzung Konkurrentenstreit gesundheitliche Eignung Prognose Dienstunfähigkeit Fehlzeiten
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Lange krankheitsbedingte Fehlzeiten können ein Indiz für die fehlende gesundheitliche Eignung eines Beförderungsbewerbers sein, reichen aber regelmäßig allein nicht aus für eine solche Annahme.

Erforderlich für die gebotene individuelle und differenzierte Beurteilung der gesundheitlichen Eignung ist die auf eine hinreichend fundierte Tatsachenbasis im Einzelfall gestützte Prognose der künftigen gesundheitlichen Entwicklung.

 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2019 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache untersagt, eine der ausgeschriebenen Stellen als Wachdienstführer in der Direktion GE/PI T./PW T. mit Beförderungsmöglichkeit nach A 12 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen sowie des vormaligen Beigeladenen zu 1., die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank