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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 455/19

Datum:
11.04.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 455/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0411.6B455.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 357/19
Schlagworte:
Dienstunfähigkeit Psychiatrisches Zusatzgutachten
Leitsätze:

Legt ein Beamter für seine langdauernde (und weiter anhaltende) Dienstunfähigkeit jedenfalls auch ärztliche Bescheinigungen eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie vor, besteht in aller Regel Anlass für die an ihn gerichtete Aufforderung des Dienstherrn, sich einer psychiatrischen Zusatzbegutachtung zur Untersuchung seiner Dienstfähigkeit zu unterziehen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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