Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 374/19

Datum:
25.07.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 374/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0725.6B374.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 3648/18
Schlagworte:
Regelbeurteilung Anlassbeurteilung Beurteilungsbeitrag Begründung Gesamturteil Arithmetisches Mittel Aktualität Einzelmerkmale
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Zur Verpflichtung des Dienstherrn, bei Auswahlentscheidung die aktuelle dienstliche Beurteilung zugrunde zu legen.

Der Dienstherr hat kein Wahlrecht, statt der aktuellen Regelbeurteilung auf eine vorherige - bessere - Anlassbeurteilung zurückzugreifen.

Das Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung darf nicht - ohne abstrakte Vorgabe zur Wertigkeit der Einzelmerkmale - lediglich als arithmetisches Mittel aus einer Vielzahl von Einzelbewertungen gebildet werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank