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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 304/19

Datum:
29.08.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 304/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0829.6B304.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 3287/18
Schlagworte:
Auswahlentscheidung Stellenbesetzung Konkurrentenstreit dienstliche Beurteilung Regelbeurteilung Kausalität Beschwerdebegründungsfrist
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Mit der Kausalitätsprüfung, ob im Falle einer fehlerhaften Auswahlentscheidung die Auswahl des unterlegenen Bewerbers bei Vermeidung des Rechtsfehlers möglich erscheint, überschreiten die Gerichte nicht die ihnen zustehende Kompetenz.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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