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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 216/19

Datum:
21.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 216/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0321.6B216.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 63/19
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars, der im Wege der einstweiligen Anordnung seine Zulassung zum Auswahlverfahren für die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, im Polizeivollzugsdienst beantragt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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