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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1851/18

Datum:
15.04.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1851/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0415.6B1851.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 2388/18
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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