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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1674/18

Datum:
17.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1674/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0117.6B1674.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 669/18
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Vermessungsamtsrats, der im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt festzustellen, dass er vorläufig nicht verpflichtet ist, der Weisung der Bürgermeisterin Folge zu leisten, nach Abschluss von Gesprächen Kommentierungen durch Mails und anderen Schriftverkehr zu unterlassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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