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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1574/18

Datum:
24.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1574/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0124.6B1574.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1223/18
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Brandmeisters in einem Konkurrentenstreitverfahren, das auf Freihaltung von zwei Beförderungsstellen im Fachbereich Feuerwehr gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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