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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1398/18

Datum:
24.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1398/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0124.6B1398.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1465/18
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Polizeikommissarin, die im Wege der einstweiligen Anordnung die Bewilligung einer weiteren Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl im Rahmen ihrer Teilzeittätigkeit zur Pflege eines Angehörigen begehrt und sich gegen ihren Einsatz in einer Bereitschaftspolizei-Hundertschaft wendet.

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es für erledigt erklärt haben. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. September 2018 - 1 L 1465/18 - ist insoweit wirkungslos.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Antragstellerin zu ¾ und der Antragsgegner zu ¼.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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