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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1017/19

Datum:
10.10.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1017/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1010.6B1017.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1175/19
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Kreisamtsfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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