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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 4105/18

Datum:
05.09.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 4105/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0905.6A4105.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 9431/17
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeikommissars auf Zulassung der Berufung, der sich gegen die Verlängerung seiner Probezeit aufgrund von Krankheitszeiten wendet.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die auf einem Dienstunfall beruhen, müssen bei der Verlängerung der Probezeit nicht außer Betracht bleiben.

 
Tenor:

1. Die Berufung wird hinsichtlich des Zulassungsantrags des beklagten Landes zugelassen.

2. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird verworfen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

 
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