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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1476/17

Datum:
05.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1476/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0305.6A1476.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 961/16
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer vormaligen Kommissaranwärterin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem ihre Klage auf erneute Wiederholung einer Strafrechtsklausur, hilfsweise Neubewertung der Strafrechtsklausur abgewiesen worden war.

Auch bei Bewertungsfehlern ist bei gegebener Veranlassung zu prüfen, ob Auswirkungen dieser Fehler auf das Ergebnis der Prüfungsentscheidung ausnahmsweise ausgeschlossen werden können.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt

 
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