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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1295/18

Datum:
10.10.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1295/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1010.6A1295.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 9265/16
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehrerin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem ihre Klage auf Übernahme in das Beamtenverhältnis abgewiesen worden war.

Einzelfall eines verwirkten Anspruchs auf Bescheidung eines Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, in dem die Klägerin sich erst nach über 12 Jahren sowie nach mehreren weiteren (erfolglosen) Übernahmeanträgen, in denen der frühere Antrag keine Erwähnung fand, erstmals auf diesen noch unbeschiedenen Antrag berief.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
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