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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 761/19

Datum:
21.10.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 761/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1021.5B761.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 530/19
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 2019 hinsichtlich der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 31. Januar 2019 wird bezüglich Ziffer 2 und 3 wiederhergestellt und bezüglich Ziffer 5 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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