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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 424/18

Datum:
01.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 424/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0301.5B424.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 5587/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. März 2018 ist insoweit wirkungslos.

Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. März 2018 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsteller zu 9/10 und der Antragsgegner zu 1/10.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 3.512 Euro festgesetzt.

 
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