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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 252/19

Datum:
09.04.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 252/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0409.4E252.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 18 L 125/19
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Verweisung des Rechtstreits an das Amtsgericht O.         durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 6.3.2019 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

 
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