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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 120/19

Datum:
28.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 120/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0328.4E120.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 6910/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17.1.2019 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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