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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 1119/18

Datum:
10.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 1119/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0110.4E1119.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 1228/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 24.10.2018 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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