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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 1118/18

Datum:
10.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 1118/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0110.4E1118.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 515/18
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 24.10.2018 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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