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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 874/19

Datum:
02.10.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 874/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1002.4B874.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 L 543/19
 
Tenor:

Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 18.6.2019 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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