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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 514/19

Datum:
23.04.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 514/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0423.4B514.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 L 255/19
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14.3.2019 wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 18.750 € festgesetzt.

 
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