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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 2/19

Datum:
28.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 2/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0328.4B2.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 2153/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11.12.2018 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.875,00 Euro festgesetzt.

 
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