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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 243/19

Datum:
06.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 243/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0306.4B243.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 394/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch Ziffer 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.6.2018 (beglaubigte Abschrift fälschlich auf den 22.6.2018 datiert) wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 83,- Euro festgesetzt.

 
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