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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1184/19

Datum:
30.10.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 1184/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1030.4B1184.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 823/19
 
Tenor:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 14.8.2019 wird abgelehnt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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