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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 2565/19

Datum:
24.10.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 2565/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1024.4A2565.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 1362/18
 
Tenor:

Das Berufungsverfahren gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 7.5.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird eingestellt. Die Anschlussberufung der Beklagten ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung.

Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

 
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