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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 916/18

Datum:
04.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 916/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0104.1B916.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 2854/17
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren und– unter entsprechender Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts – auch für das Verfahren erster Instanz wird jeweils auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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