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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1428/18

Datum:
23.09.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1428/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0923.1B1428.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 L 5890/17
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 7. Die außergerichtlichen Kosten der übrigen Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

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