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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 113/19

Datum:
06.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 113/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0306.1B113.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1723/18
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Januar 2019 – 15 L 1723/18 – ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller zu 1/3 und der Antragsgegnerin zu 2/3 auferlegt.

Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen tragen diese selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 16.440,64 Euro festgesetzt.

 
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