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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 911/19

Datum:
22.11.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 911/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1122.19E911.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 1 K 4534/17
Leitsätze:

Ein öffentliches Interesse an einer Negativfeststellung der deutschen Staatsangehörigkeit von Amts wegen im Sinn des § 30 Abs. 1 Satz 3 StAG besteht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Mutter des Antragstellers über ihren Personenstand getäuscht und ein deutscher Mann die Vaterschaft ausschließlich zu dem Zweck anerkannt hat, der Mutter über die deutsche Staatsangehörigkeit ihres Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen (wie OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 19 A 2953/11 , juris, Rn. 4).

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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