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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 973/19

Datum:
16.08.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 973/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0816.19B973.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1489/19
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird (mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung) geändert.

Der Antrag der Antragstellerin, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, sie vorläufig zum Schuljahr 2019/2020 in eine Eingangsklasse der Gemeinschaftsgrundschule C.      in L.      aufzunehmen, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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