Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 5/19

Datum:
18.12.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 5/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1218.19B5.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 2225/18
Leitsätze:

1. Eine Professorbezeichnung wird in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen nicht nur als prestigeträchtig, sondern darüber hinaus auch als Ausdruck herausragender beruflicher und fachlicher Kompetenz verstanden und durchaus gezielt zur Einnahmesteigerung eingesetzt (wie bereits OVG NRW, Beschluss vom 13. August 2013 - 19 B 1032/12 -, juris, Rn. 37 m. w. N.).

2. Wird eine Zwangsgeldandrohung bestandskräftig, kann gegen eine nachfolgende Festsetzung des Zwangsgeldes grundsätzlich nicht mehr mit Erfolg eingewandt werden, dessen Höhe sei unangemessen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.125,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank