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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 1143/19

Datum:
18.04.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 1143/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0418.19A1143.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 1 K 3581/16
Leitsätze:

Eine zivilrechtliche Betroffenheit als Miterbe oder Gesamtschuldner begründet keine Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO für eine Anfechtungsklage gegen einen ausschließlich gegen den Bruder gerichteten Leistungsbescheid betreffend Bestattungskosten für ein Elternteil.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

 
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