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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 322/18

Datum:
12.04.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 322/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0412.16E322.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 K 14980/17
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. März 2018 teilweise geändert. Dem Kläger wird zur Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sich die Klage auf Aufhebung der einen Betrag von 35,52 Euro übersteigenden Kostenfestsetzung in dem Gebührenbescheid der Beklagten vom 10. November 2017 richtet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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