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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 638/19

Datum:
14.11.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 638/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1114.16B638.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 L 278/19
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 30. April 2019 – mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung – geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 818/19 gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis in der Ordnungsverfügung vom 13. März 2019 wiederhergestellt sowie hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet. Zudem wird festgestellt, dass die Klage gegen die Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins aufschiebende Wirkung hat. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, unverzüglich dem Antragsteller vorläufig den Führerschein zurückzugeben oder ihm, falls eine Rückgabe nicht möglich ist, einen Ersatzführerschein auszuhändigen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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