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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1860/18

Datum:
09.05.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1860/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0509.16B1860.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 3325/18
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2018 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 9217/18 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 22. Oktober 2018 wiederhergestellt sowie - soweit sie sich gegen die Zwangsgeldandrohung richtet - angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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