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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1462/19

Datum:
20.12.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1462/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1220.16B1462.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 L 925/19
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 21. Oktober 2019 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 2370/19 bezüglich der in der Ordnungsverfügung vom 29. August 2019 enthaltenen Aberkennung des Rechts, von der belgischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, angeordnet. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Eintragung der Aberkennung dieses Rechts aus dem Führerschein des Antragstellers unverzüglich vorläufig zu entfernen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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