Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 2125/17

Datum:
24.01.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 A 2125/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0124.15A2125.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 1588/15
Schlagworte:
Erschließungsanlage Endgültige Herstellung Maßgeblicher Zeitpunkt
Normen:
BauGB §133 Abs.2 Satz1
Leitsätze:

Eine als Außenbereichsstraße endgültig hergestellte Verkehrsanlage kann als beitragsfähige Erschließungsanlage eine unfertige Anbaustraße sein. Für die Beurteilung, ob die frühere Außenbereichsstraße die Herstellungsmerkmale einer Anbaustraße erfüllt, ist abzustellen auf die Anforderungen, die im Zeitpunkt der „Umwandlung“ in die Anbaustraße gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 9 C 14.14 -, juris Rn. 28).

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 8.567,54 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank