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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 837/18

Datum:
01.04.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 837/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0401.12E837.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 25 L 1761/18
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf 470.832,15 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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