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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 373/18

Datum:
01.07.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 373/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0701.12E373.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 6 K 595/18
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für das Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T.     aus I.       bewilligt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;

außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

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